Die KACE Concepts GmbH ist bemüht, ihre Website kace-concepts.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kace-concepts.de einschließlich aller Unterseiten, des Kontakt- und Rückruf-Formulars sowie des dort bereitgestellten Download-Materials (insbesondere der PDF-Checkliste „Asbest erkennen").
Stand der Erklärung: 25. April 2026
Letzte Überprüfung: 25. April 2026
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) sowie den darin referenzierten harmonisierten Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 und der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente (Asbest-Checkliste, Zertifikats-Scans im Bereich „Zertifikate"): teilweise aus Bilddateien generiert und daher nicht vollständig mit Screenreadern auslesbar. Eine barrierefreie HTML-Alternative ist in Vorbereitung.
- Statische Standortgrafiken (z. B. Einsatzradius-Karte): enthalten textuelle Standortbeschreibungen als Alternative; rein dekorative Elemente sind als solche markiert.
- Bewegte Hintergrundgrafiken im Hero-Bereich respektieren
prefers-reduced-motion; einzelne ältere Animationen werden bis Q3 2026 nachgebessert.
Inhalte Dritter (z. B. eingebundene Schriftarten von Drittanbietern) fallen nicht in den Geltungsbereich des BFSG (§ 1 Abs. 4 BFSG); auf der Website werden jedoch ausschließlich lokal gehostete Schriftarten verwendet.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. April 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung folgender Methoden und Werkzeuge:
- Automatisierte Prüfung mit axe-core (via Playwright) und Lighthouse
- Manuelle Tastatur-Bedienung aller interaktiven Komponenten
- Stichprobenartige Screenreader-Tests mit NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS / iOS)
- Kontrastprüfung aller Text-/Hintergrund-Kombinationen gegen WCAG-2.2-AA-Schwellen (4,5:1 Normaltext, 3:1 Großtext und UI-Komponenten)
- Prüfung der Zoom-Kompatibilität bis 400 %
Die nächste turnusmäßige Überprüfung ist für 25. Oktober 2026 vorgesehen.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website auffallen oder sollten Sie Informationen in einer barrierefreien Form benötigen, die hier nicht zur Verfügung gestellt wird, können Sie sich jederzeit an uns wenden:
KACE Concepts GmbH
Stuttgarter Straße 193
70806 Kornwestheim
E-Mail: barrierefreiheit@kace-concepts.de
Telefon: +49 152 03659452
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, zu beheben oder eine zugängliche Alternative bereitzustellen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung sowie eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand.
5. Schlichtungsverfahren
Sollten auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: schlichtungsstelle-bgg.de
6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die für die Überwachung der Einhaltung des BFSG zuständige Stelle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.