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KACE Concepts GmbH
Sachkundenachweise und Zertifikate KACE Concepts
Symbolbild (KI-generiert)

Sachkunden · Mitgliedschaften · Regelwerke

Zertifikate und Sachkundenachweise

Was wir wirklich nachweisen können — und wo der Unterschied zwischen einer Sachkunde, einer Mitgliedschaft und einer DIN-Begriffsnorm liegt.

  • TRGS 519 zertifiziert

    Asbestsanierung, Geräte­fachkunde Nr. 2.16

  • TRGS 521 zertifiziert

    KMF / Mineralwolle

  • BG BAU Mitglied

    Nr. 5244 6035 9205 002

  • Seit 2021

    in der Region Stuttgart

  • Verbindlicher Festpreis

    Verbindlich nach Vor-Ort-Termin

Was bedeutet „Zertifikat" — und was nicht?

Im Bauwesen — gerade im Abbruch- und Sanierungsbereich — werden Begriffe wie „Zertifizierung", „Sachkunde" und „Fachkunde" oft verwechselt oder marketing- technisch überdehnt. Wir nehmen den Unterschied ernst.

Sachkundenachweis: persönliche Qualifikation einer benannten Person, erworben durch nachgewiesene Schulung und Prüfung an einer anerkannten Schulungsstelle. Ein Sachkundenachweis ist personengebunden — er gilt nicht „der Firma", sondern dem qualifizierten Mitarbeiter.

Fachkunde: ähnlich wie Sachkunde, aber meist mit speziellem Fokus (z. B. Gerätefachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.16 für asbestspezifische Schutztechnik).

Mitgliedschaft: Eintragung bei einem Verband oder einer Berufsgenossenschaft (z. B. BG BAU). Eine Mitgliedschaft ist kein Sachkunde- Nachweis, aber sie sagt etwas über Versicherungsstatus und Branchenzugehörigkeit.

DIN-Begriffsnorm: normative Definition von Begriffen (z. B. DIN 18007 zu Begriffen im Abbruchwesen). Eine DIN-Norm ist KEIN Zertifikat. Wer „nach DIN 18007 arbeitet", arbeitet einfach nach den dort definierten Begriffen — das ist Selbstverständlichkeit, keine Auszeichnung. Wir bewerben das nicht als Zertifizierung.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die echten Sachkundenachweise und die BG-BAU-Mitgliedschaft der KACE Concepts GmbH. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen die schriftlichen Belege vor Auftragserteilung.

Drei Sachkundenachweise + BG-BAU-Mitgliedschaft

Klicken Sie auf einen Nachweis — die schriftliche Bescheinigung öffnet sich direkt im Browser.

Mitgliedschaft

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Eingetragenes Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Damit unterliegen wir der gesetzlichen Unfallversicherung und den Sicherheitsstandards der Bauwirtschaft.

Mitgliedsnummer: 5244 6035 9205 002

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die unsere Arbeit prägen

Diese Regelwerke sind verbindlich — bei jeder Sanierung, jedem Abbruch und jeder Entsorgung. Sie sind aber keine Zertifikate. Wer sie als „Zertifizierung" bewirbt, führt Bauherren in die Irre. Hier offen aufgelistet, was wir an verbindlichem Recht einhalten.

  • TRGS 519 (zertifiziert)

    Asbest — Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (wir sind hier zertifiziert).

  • TRGS 521 (zertifiziert)

    Künstliche Mineralfasern (KMF) (wir sind hier zertifiziert).

  • Gewerbeabfallverordnung

    Pflicht zur sortenreinen Trennung gewerblicher Abfälle.

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Vorrang von Vermeidung und Verwertung vor Beseitigung.

  • LAGA M20 / M23

    Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und an Boden / Bauschutt.

  • VOB/C

    Bei öffentlichen Auftraggebern verbindliche Vergabe- und Vertragsordnung.

Häufige Fragen zu Zertifikaten

Was Auftraggeber, Architekten und Generalunternehmer bei der Vergabe von Sanierungsaufträgen am häufigsten klären wollen.

Sachkundenachweis TRGS 519 (Asbest), Gerätefachkunde TRGS 519 Nr. 2.16, Fachkunde TRGS 521 (Künstliche Mineralfasern). Zusätzlich sind wir Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unter der öffentlich verifizierbaren Mitgliedsnummer 5244 6035 9205 002. Andere Standards wie TRGS 524 (PAK), GewAbfV und KrWG sind rechtliche Rahmen, keine Zertifikate — wir halten sie ein, werben aber nicht damit.

Die TRGS 519 ist die zentrale Technische Regel für Gefahrstoffe bei Asbest-Arbeiten. Sie regelt Sachkunde, Anzeigepflichten beim Regierungspräsidium, Schwarz-Weiß-Trennung mit Personenschleuse, persönliche Schutzausrüstung (Vollmaske P3, Schutzanzug Kategorie III), Big-Bag-Entsorgung und ggf. Freimessung. Wer Asbest-Sanierungs-, -Instandhaltungs- oder -Abbrucharbeiten ausführt, muss nach TRGS 519 sachkundig sein — das ist Voraussetzung, kein Zusatzangebot.

Nr. 2.16 der TRGS 519 betrifft die spezielle Gerätefachkunde für asbestspezifische Schutz- und Absauggeräte — Unterdruckhalteanlagen, Personenschleusen, H-Klasse-Industriestaubsauger, Befeuchtungstechnik. Sie ergänzt die allgemeine Sachkunde um den sicheren Umgang mit der Schutztechnik vor Ort. Ohne diese Gerätefachkunde dürfen entsprechende Geräte nicht eigenständig bedient werden — wir verfügen über beide Qualifikationen.

Wir machen keine irreführenden Werbeaussagen. Die einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN 18007 für Begriffe im Abbruchwesen) sind keine Zertifikate, sondern Begriffsnormen oder Bauausführungsregeln. Werbung mit DIN-Nummern wäre nach UWG §5 abmahnfähig. Unsere belegten Sachkunden sind TRGS 519 (Asbest), TRGS 519 Nr. 2.16 (Gerätefachkunde) und TRGS 521 (KMF) — alles real prüfbar, nichts erfunden.
Alle häufigen Fragen im FAQ-Hub

Schriftliche Originale & Vergabe-Auszüge

Die eingebundenen PDFs reichen für die meisten Bauherren-Prüfungen aus. Für öffentliche Vergaben oder Audits stellen wir auf Anfrage zusätzlich aus: signierte Vergabe-Auszüge, BG-BAU-Mitgliedsbescheinigung, Schadstoff-Sachkunde-Buchauszüge. Anfrage über das Kontaktformular oder unter +49 152 03659452.

Werktags von 07:00–17:00. Sofort-Einsätze nach Absprache.

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