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SymbolbildSachkunden · Mitgliedschaften · Regelwerke
Was wir wirklich nachweisen können — und wo der Unterschied zwischen einer Sachkunde, einer Mitgliedschaft und einer DIN-Begriffsnorm liegt.
TRGS 519 zertifiziert
Asbestsanierung, Gerätefachkunde Nr. 2.16
TRGS 521 zertifiziert
KMF / Mineralwolle
BG BAU Mitglied
Nr. 5244 6035 9205 002
Seit 2021
in der Region Stuttgart
Verbindlicher Festpreis
Verbindlich nach Vor-Ort-Termin
Im Bauwesen — gerade im Abbruch- und Sanierungsbereich — werden Begriffe wie „Zertifizierung", „Sachkunde" und „Fachkunde" oft verwechselt oder marketing- technisch überdehnt. Wir nehmen den Unterschied ernst.
Sachkundenachweis: persönliche Qualifikation einer benannten Person, erworben durch nachgewiesene Schulung und Prüfung an einer anerkannten Schulungsstelle. Ein Sachkundenachweis ist personengebunden — er gilt nicht „der Firma", sondern dem qualifizierten Mitarbeiter.
Fachkunde: ähnlich wie Sachkunde, aber meist mit speziellem Fokus (z. B. Gerätefachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.16 für asbestspezifische Schutztechnik).
Mitgliedschaft: Eintragung bei einem Verband oder einer Berufsgenossenschaft (z. B. BG BAU). Eine Mitgliedschaft ist kein Sachkunde- Nachweis, aber sie sagt etwas über Versicherungsstatus und Branchenzugehörigkeit.
DIN-Begriffsnorm: normative Definition von Begriffen (z. B. DIN 18007 zu Begriffen im Abbruchwesen). Eine DIN-Norm ist KEIN Zertifikat. Wer „nach DIN 18007 arbeitet", arbeitet einfach nach den dort definierten Begriffen — das ist Selbstverständlichkeit, keine Auszeichnung. Wir bewerben das nicht als Zertifizierung.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die echten Sachkundenachweise und die BG-BAU-Mitgliedschaft der KACE Concepts GmbH. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen die schriftlichen Belege vor Auftragserteilung.
Klicken Sie auf einen Nachweis — die schriftliche Bescheinigung öffnet sich direkt im Browser.
Mitgliedschaft
Eingetragenes Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Damit unterliegen wir der gesetzlichen Unfallversicherung und den Sicherheitsstandards der Bauwirtschaft.
Mitgliedsnummer: 5244 6035 9205 002
Diese Regelwerke sind verbindlich — bei jeder Sanierung, jedem Abbruch und jeder Entsorgung. Sie sind aber keine Zertifikate. Wer sie als „Zertifizierung" bewirbt, führt Bauherren in die Irre. Hier offen aufgelistet, was wir an verbindlichem Recht einhalten.
TRGS 519 (zertifiziert)
Asbest — Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (wir sind hier zertifiziert).
TRGS 521 (zertifiziert)
Künstliche Mineralfasern (KMF) (wir sind hier zertifiziert).
Gewerbeabfallverordnung
Pflicht zur sortenreinen Trennung gewerblicher Abfälle.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Vorrang von Vermeidung und Verwertung vor Beseitigung.
LAGA M20 / M23
Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und an Boden / Bauschutt.
VOB/C
Bei öffentlichen Auftraggebern verbindliche Vergabe- und Vertragsordnung.
Was Auftraggeber, Architekten und Generalunternehmer bei der Vergabe von Sanierungsaufträgen am häufigsten klären wollen.
Die eingebundenen PDFs reichen für die meisten Bauherren-Prüfungen aus. Für öffentliche Vergaben oder Audits stellen wir auf Anfrage zusätzlich aus: signierte Vergabe-Auszüge, BG-BAU-Mitgliedsbescheinigung, Schadstoff-Sachkunde-Buchauszüge. Anfrage über das Kontaktformular oder unter +49 152 03659452.
Werktags von 07:00–17:00. Sofort-Einsätze nach Absprache.
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