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KACE Concepts GmbH
Symbolbild — Einzelbohrung mit Direkt-Absaugung im BT-30-Verfahren
Symbolbild (KI-generiert)

BT-BT 30 · TRGS 519 Nr. 2.9

BT-30 in Stuttgart — Bohrlöcher in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken fachgerecht setzen

Reduzierter Schutzaufwand gegenüber der klassischen TRGS-519-Vollsanierung — gleicher Doku-Standard, schnellere Bauzeit, Festpreis nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung.

BT 30Bohren & Stemmen in Partnerschaft mit zertifiziertem Sub

BT 30 in Kürze

BT-30 ist ein nach TRGS 519 Nr. 2.9 anerkanntes Verfahren zum Setzen einzelner Bohrlöcher in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken. Der Bohrstaub wird direkt am Werkzeug abgesaugt, sodass kaum Fasern in den Raum gelangen. Typische Anwendung: Steckdosen, Leuchten, Konsolen, Regalsysteme — ohne den Aufwand einer Vollsanierung.

Was ist BT-30 — Bohren in asbesthaltigen Wänden und Decken?

BT 30 ist ein nach TRGS 519 Nr. 2.9 anerkanntes Bautechnisches Verfahren mit geringer Faserfreisetzung. Es gehört zum Cluster Bohren & Stemmen und ist eine Alternative zur klassischen TRGS-519-Vollsanierung mit Schwarz-Weiß-Bereich, Personenschleuse und 7-Tage-Anzeigefrist.

BT-30 ist ein nach TRGS 519 Nr. 2.9 anerkanntes Verfahren zum Setzen einzelner Bohrlöcher in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken. Der Bohrstaub wird direkt am Werkzeug abgesaugt, sodass kaum Fasern in den Raum gelangen. Typische Anwendung: Steckdosen, Leuchten, Konsolen, Regalsysteme — ohne den Aufwand einer Vollsanierung.

Die Verfahrensbeschreibung und der zulässige Anwendungsbereich ergeben sich aus der DGUV-Information 201-012 (Stand 07/2021 + laufende IFA-Ergänzungen) in Verbindung mit TRGS 519 Nr. 2.9. Wir setzen keine Verfahrensvariante ein, die nicht in diesen Regelwerken dokumentiert ist — auch dann nicht, wenn eine kürzere Bauzeit kalkulatorisch möglich wäre.

Typische BT-30-Bohrungen: Steckdosen, Leuchten, Befestigungen

  • Setzen einzelner Steckdosen, Schalter oder Leuchten-Anschlüsse in Wänden mit asbesthaltigem Putz oder Spachtel
  • Deckenmontage von Lampen, Ventilatoren oder Brandmeldern in Bestand mit belasteter Deckenverspachtelung
  • Wandmontage von Regalsystemen, Bilderleisten, Küchen- oder Badmöbeln auf asbesthaltigem Untergrund
  • Einbau von Kabeldurchführungen für Netzwerk, TV oder Smart-Home in sanierten Altbauten
  • Einzelne Dübellöcher bei Modernisierungs-Arbeiten in Stuttgarter Reihenhausbeständen der 1960er/70er Jahre

Eckdaten BT 30 auf einen Blick

Verfahren
BT 30 (Bohren & Stemmen)
Rechtlicher Rahmen
TRGS 519 Nr. 2.9 (DGUV-anerkannt)
Anzeigepflicht
entfällt — keine objektbezogene Anzeige (TRGS 519 Nr. 2.9)
Schutz-Setup
zugelassene Direkt-Absaugung am Werkzeug
Sachkunde
TRGS 519 Sachkunde + Anlage 4C / QIE (Partnerbetrieb)
Doku-Standard
Wiegeschein, Begleitschein, Foto-Doku, Übergabeprotokoll
Festpreis
verbindlich nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung

Verfahrens-Specs nach DGUV-Information 201-012

Öffentliche Verfahrenswerte für BT 30 nach DGUV-Information 201-012.
Faserfreisetzungs-Schwelle< 10.000 F/m³
Max Bohrkern-Durchmesserbis 32 mm

Quelle: DGUV-Information 201-012 (Stand 07/2021 + laufende IFA-Ergänzungen). Öffentliche DGUV-Werte — keine Hersteller- oder Equipment-Spezifika.

Anzeigepflicht und Compliance-Rahmen für BT 30

BT 30 fällt in die TRGS 519 Nr. 2.9- Gruppe und ist deshalb von der objektbezogenen Anzeige befreit, die sonst spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorliegen muss — in Baden-Württemberg je nach Einsatzort und Risikoklasse das Regierungspräsidium Stuttgart oder die Gewerbeaufsicht des Stadt- bzw. Landkreises. Die Doku-Pflicht (Wiegeschein, Begleitschein nach Abfallschlüssel 17 06 05*, Foto-Doku, Übergabeprotokoll) bleibt jedoch identisch zur klassischen Vollsanierung.

Wir bedienen BT 30 bezirksübergreifend in Waiblingen, Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Kornwestheim sowie im weiteren 50-km-Radius um Kornwestheim. Die Verfahrenswahl folgt immer dem dokumentierten Materialbefund — wenn während der Tätigkeit höhere Faserfreisetzung sichtbar wird, schalten wir verbindlich auf die anzeigepflichtige Vollsanierung um (Stopp-und-Eskalations-Regel der TRGS-519-Sachkunde-Praxis).

Hinweis für Bauherren und Modernisierende

Die folgende Schritt-Übersicht zeigt den Compliance-Ablauf für TRGS-519-sachkundige Fachbetriebe — sie ist keine Anleitung für Laien oder DIY-Arbeiten. BT-Verfahren erfordern den Sachkunde-Nachweis nach TRGS 519 sowie ggf. die Gerätefachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.16. Eigenhändige Bearbeitung asbesthaltigen Materials ohne Sachkunde ist strafbar (GefStoffV § 17 Abs. 1).

Compliance-Ablauf für BT 30

  1. Materialbefund klären

    Probe oder dokumentiertes Bestandsgutachten für Putz- bzw. Spachtelschicht — die Verfahrenswahl folgt dem Befund.

  2. Bohrbild festlegen

    Vor-Ort-Termin: Anzahl und Lage der Bohrpunkte, Prüfung des zulässigen Durchmesser-Rahmens (DGUV-201-012: Bohrkerne bis 32 mm), Festpreis-Kalkulation.

  3. Bohren mit Direkt-Absaugung

    Jede Bohrung mit zugelassener Absaugung am Bohrwerkzeug (TRGS 519 Nr. 2.9) — der Bohrstaub wird am Entstehungsort erfasst.

  4. Kontrolle der Bohrstellen und Doku

    Kontrolle der gesetzten Bohrungen, Entsorgung des erfassten Materials, Foto-Doku und Übergabeprotokoll.

Warum einzelne Bohrungen keine Vollsanierung brauchen

  • Kein Schwarz-Weiß-Bereich — Bohrstaub wird direkt am Werkzeug abgesaugt
  • Keine 7-Tage-Anzeigefrist bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde nötig
  • Einsatz typischerweise in wenigen Stunden abgeschlossen — keine tagelange Baustelle
  • Nutzer können den Raum noch am selben Tag wieder nutzen
  • Deutlich günstiger als eine Teilsanierung der betroffenen Wand-/Deckenfläche

Bei höherer Faserfreisetzung oder unklarem Materialbefund eskalieren wir verbindlich auf die anzeigepflichtige klassische Asbestsanierung.

Was Sie als Bauherr bekommen

  • Schriftlicher Festpreis nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung
  • Wiegeschein und Begleitschein für die entsorgten Abfälle
  • Foto-Dokumentation der sanierten Fläche vor / nach
  • Übergabeprotokoll mit Material- und Mengenangaben

Wer darf BT 30 in Stuttgart durchführen?

Einsatz in Partnerschaft mit zertifiziertem Sub

BT 30 setzt eine TRGS-519-Sachkunde sowie eine anerkannte Verfahrens-Qualifikation voraus (Anlage 4C oder QIE-Modul-Schulung). KACE Concepts GmbH koordiniert den Einsatz in der Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit Anlage-4C-/QIE-zertifizierten Partnerbetrieben. Sie haben mit KACE Concepts einen Vertrags- und Ansprechpartner für Angebot, Bauleitung, Abnahme und vollständige Dokumentation — die Ausführung erfolgt durch unseren zertifizierten Partner. BG-BAU-Mitgliedsnummer KACE Concepts: 5244 6035 9205 002.

BT 30 oder Vollsanierung — Entscheidungshilfe

Die Entscheidung zwischen einem BT-Verfahren und der klassischen Vollsanierung hängt nicht vom Wunsch des Bauherrn ab, sondern vom konkreten Materialbefund und dem Umfang der geplanten Tätigkeit. Drei Faustregeln helfen bei der Vorab-Einschätzung:

  • Festgebundenes Material, klar abgegrenzte Fläche: BT 30 ist in der Regel zulässig.
  • Schwach gebundene Beläge oder bröckelnde Oberflächen: Vollsanierung mit Schwarz-Weiß-Bereich ist Pflicht.
  • Unklarer Befund oder kein dokumentiertes Bestandsgutachten: zuerst Materialprobe durch ein akkreditiertes Sachverständigenbüro — die Verfahrenswahl folgt dem Befund.

Im Zweifel entscheidet ein kostenfreier Vor-Ort-Termin. Sollte sich während der Arbeit ein höherer Befund abzeichnen, schalten wir verbindlich auf die anzeigepflichtige Vollsanierung um — die Sicherheit der Nutzer steht über jedem Bauzeit- oder Kostenargument.

Häufige Fragen zu BT 30

Nein. Jedes Bohrloch in einer asbesthaltigen Wand oder Decke setzt ohne passende Technik lungengängige Asbestfasern frei, die sich in der Wohnung verteilen und jahrzehntelang wirken können. Vor Verlegung eines Dübellochs im Altbau vor 1993 sollte der Untergrund durch eine Materialprobe geklärt werden — und bei positivem Befund kommt BT-30 zum Einsatz, nicht der Heimwerker-Schlagbohrer.

Zuerst klären wir den Materialbefund (Probe oder dokumentiertes Bestandsgutachten), dann vereinbaren wir einen Termin. Vor Ort wird die Fläche geschützt, das Bohrloch mit zugelassener Direkt-Absaugung gesetzt, der Faserstaub direkt am Werkzeug erfasst und das Loch danach fachgerecht verschlossen. Sie erhalten Wiegeschein, Foto-Doku und Übergabeprotokoll.

Nein, BT-30 fällt in die TRGS-519-Nr.-2.9-Gruppe und ist von der 7-Tage-Anzeigefrist ausgenommen. Die Dokumentation erfolgt intern nach TRGS-519-Vorgaben. Sobald der Umfang die Einzelloch-Grenze übersteigt oder sich vor Ort höhere Faserfreisetzung andeutet, muss auf eine reguläre Asbestsanierung umgeschaltet werden.

Pauschale Preise pro Loch sind unseriös, weil Aufwand von Zugang, Anzahl der Bohrungen und Materialbefund abhängt. Wir kalkulieren nach Vor-Ort-Termin einen Festpreis, der Anfahrt, Direkt-Absaugung, Bohrloch, Verschluss, Foto-Doku und Entsorgung des Bohrstaubs einschließt. Die Begehung selbst ist kostenfrei.

Nach DGUV-Information 201-012 ist BT-30 für Bohrkerne mit einem Durchmesser bis 32 mm vorgesehen. Größere Kernbohrungen fallen in den Anwendungsbereich von BT-31 (Ausstanzen) oder werden klassisch über die TRGS-519-Vollsanierung abgewickelt. Welches Verfahren in Ihrem Fall greift, klären wir verbindlich im Vor-Ort-Termin auf Basis der geplanten Durchführungs-Punkte und der Wand- oder Decken-Konstruktion.

Sobald während der Bohrung schwach gebundenes Material, lose Fasern oder bröckelnde Substanz erscheint, wird der Vorgang unterbrochen und in die anzeigepflichtige Vollsanierung mit Schwarz-Weiß-Bereich eskaliert. Diese Stopp-und-Eskalations-Regel ist Bestandteil unserer TRGS-519-Sachkunde-Praxis und schützt sowohl die Beschäftigten als auch die Bewohner — keine BT-Verfahrens-Fortsetzung um den Preis erhöhter Faserfreisetzung.

Nein — BT-30 ist innerhalb der TRGS-519-Nr.-2.9-Gruppe von der Freimessung befreit, weil die Direkt-Absaugung am Werkzeug die Faserfreisetzung unterhalb des Schwellenwerts hält. Die Doku-Pflicht (Foto, Bohrloch-Verschluss, Wiegeschein für asbesthaltigen Bohrstaub) bleibt bestehen. Eine Freimessung wird nur bei einer Eskalation auf die Vollsanierung erforderlich.
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Verbindlicher Festpreis nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung

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