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KACE Concepts GmbH
Symbolbild — kleinflächiges Abstemmen mit Absaugung im BT-32-Verfahren
Symbolbild (KI-generiert)

BT-BT 32 · TRGS 519 Nr. 2.9

BT-32 in Stuttgart — kleinflächiges Abstemmen in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken

Reduzierter Schutzaufwand gegenüber der klassischen TRGS-519-Vollsanierung — gleicher Doku-Standard, schnellere Bauzeit, Festpreis nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung.

BT 32Bohren & Stemmen in Partnerschaft mit zertifiziertem Sub

BT 32 in Kürze

BT-32 ist das anerkannte Verfahren nach TRGS 519 Nr. 2.9 für kleinflächiges Abstemmen in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken. Eingesetzt bei Nischen, Durchbrüchen, Ausbesserungen oder Reparaturen — mit zugelassener Direkt-Absaugung am Stemmwerkzeug. Kein Schwarz-Weiß-Bereich, keine 7-Tage-Anzeige, aber identische Entsorgungs- und Dokumentationspflichten wie bei der Vollsanierung.

Was ist BT-32 — kleinflächiges Abstemmen belasteter Wand- und Deckenflächen?

BT 32 ist ein nach TRGS 519 Nr. 2.9 anerkanntes Bautechnisches Verfahren mit geringer Faserfreisetzung. Es gehört zum Cluster Bohren & Stemmen und ist eine Alternative zur klassischen TRGS-519-Vollsanierung mit Schwarz-Weiß-Bereich, Personenschleuse und 7-Tage-Anzeigefrist.

BT-32 ist das anerkannte Verfahren nach TRGS 519 Nr. 2.9 für kleinflächiges Abstemmen in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken. Eingesetzt bei Nischen, Durchbrüchen, Ausbesserungen oder Reparaturen — mit zugelassener Direkt-Absaugung am Stemmwerkzeug. Kein Schwarz-Weiß-Bereich, keine 7-Tage-Anzeige, aber identische Entsorgungs- und Dokumentationspflichten wie bei der Vollsanierung.

Die Verfahrensbeschreibung und der zulässige Anwendungsbereich ergeben sich aus der DGUV-Information 201-012 (Stand 07/2021 + laufende IFA-Ergänzungen) in Verbindung mit TRGS 519 Nr. 2.9. Wir setzen keine Verfahrensvariante ein, die nicht in diesen Regelwerken dokumentiert ist — auch dann nicht, wenn eine kürzere Bauzeit kalkulatorisch möglich wäre.

Typische BT-32-Einsätze: Nischen, Ausbesserungen, Reparaturen

  • Anlegen von Nischen für Heizkörper, Schalterfelder oder Medien-Einheiten in Altbauten mit asbesthaltigem Putz
  • Kleine Deckenöffnungen für Revisionsklappen, Lüftungsrohre oder Unterzüge-Inspektion
  • Reparatur-Ausbrüche nach punktuellen Wasserschäden in PAK-belasteten Wandbeschichtungen
  • Vorbereitung von Nachträglichen Installations-Schlitzen bei Modernisierungen im Bestand vor 1993
  • Einstemmen neuer Türzargen oder Fensteröffnungen in begrenztem Umfang

Eckdaten BT 32 auf einen Blick

Verfahren
BT 32 (Bohren & Stemmen)
Rechtlicher Rahmen
TRGS 519 Nr. 2.9 (DGUV-anerkannt)
Anzeigepflicht
entfällt — keine objektbezogene Anzeige (TRGS 519 Nr. 2.9)
Schutz-Setup
zugelassene Direkt-Absaugung am Werkzeug
Sachkunde
TRGS 519 Sachkunde + Anlage 4C / QIE (Partnerbetrieb)
Doku-Standard
Wiegeschein, Begleitschein, Foto-Doku, Übergabeprotokoll
Festpreis
verbindlich nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung

Anzeigepflicht und Compliance-Rahmen für BT 32

BT 32 fällt in die TRGS 519 Nr. 2.9- Gruppe und ist deshalb von der objektbezogenen Anzeige befreit, die sonst spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorliegen muss — in Baden-Württemberg je nach Einsatzort und Risikoklasse das Regierungspräsidium Stuttgart oder die Gewerbeaufsicht des Stadt- bzw. Landkreises. Die Doku-Pflicht (Wiegeschein, Begleitschein nach Abfallschlüssel 17 06 05*, Foto-Doku, Übergabeprotokoll) bleibt jedoch identisch zur klassischen Vollsanierung.

Wir bedienen BT 32 bezirksübergreifend in Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Waiblingen, Stuttgart, Ludwigsburg sowie im weiteren 50-km-Radius um Kornwestheim. Die Verfahrenswahl folgt immer dem dokumentierten Materialbefund — wenn während der Tätigkeit höhere Faserfreisetzung sichtbar wird, schalten wir verbindlich auf die anzeigepflichtige Vollsanierung um (Stopp-und-Eskalations-Regel der TRGS-519-Sachkunde-Praxis).

Hinweis für Bauherren und Modernisierende

Die folgende Schritt-Übersicht zeigt den Compliance-Ablauf für TRGS-519-sachkundige Fachbetriebe — sie ist keine Anleitung für Laien oder DIY-Arbeiten. BT-Verfahren erfordern den Sachkunde-Nachweis nach TRGS 519 sowie ggf. die Gerätefachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.16. Eigenhändige Bearbeitung asbesthaltigen Materials ohne Sachkunde ist strafbar (GefStoffV § 17 Abs. 1).

Compliance-Ablauf für BT 32

  1. Materialbefund klären

    Probe oder dokumentiertes Bestandsgutachten für die betroffene Putz- oder Spachtelfläche — die Verfahrenswahl folgt dem Befund.

  2. Stemmbereich abgrenzen

    Vor-Ort-Termin: exakte Abgrenzung der kleinflächigen Stemmzone (Nische, Durchbruch, Reparaturstelle), Festpreis-Kalkulation.

  3. Abstemmen mit Direkt-Absaugung

    Abtrag mit zugelassener Absaugung am Stemmwerkzeug (TRGS 519 Nr. 2.9, DGUV-Information 201-012) — Faserstaub wird am Werkzeug erfasst.

  4. Entsorgung und Doku-Übergabe

    Entsorgung nach Abfallschlüssel 17 06 05*, Wiegeschein, Begleitschein, Foto-Doku, Übergabeprotokoll — identisch zur Vollsanierung.

Vorteile des Abstemm-Verfahrens gegenüber der Vollsanierung

  • Direkt-Absaugung am Stemmwerkzeug — Faserstaub wird am Entstehungsort erfasst
  • Kein Schwarz-Weiß-Bereich und keine 7-Tage-Anzeigefrist erforderlich
  • Bauzeit typischerweise Bruchteil einer Vollsanierung gleicher Fläche
  • Substanz-schonender Eingriff mit definierter Abbruchkante

Bei höherer Faserfreisetzung oder unklarem Materialbefund eskalieren wir verbindlich auf die anzeigepflichtige klassische Asbestsanierung.

Was Sie als Bauherr bekommen

  • Schriftlicher Festpreis nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung
  • Wiegeschein und Begleitschein für die entsorgten Abfälle
  • Foto-Dokumentation der sanierten Fläche vor / nach
  • Übergabeprotokoll mit Material- und Mengenangaben

Wer darf BT 32 in Stuttgart durchführen?

Einsatz in Partnerschaft mit zertifiziertem Sub

BT 32 setzt eine TRGS-519-Sachkunde sowie eine anerkannte Verfahrens-Qualifikation voraus (Anlage 4C oder QIE-Modul-Schulung). KACE Concepts GmbH koordiniert den Einsatz in der Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit Anlage-4C-/QIE-zertifizierten Partnerbetrieben. Sie haben mit KACE Concepts einen Vertrags- und Ansprechpartner für Angebot, Bauleitung, Abnahme und vollständige Dokumentation — die Ausführung erfolgt durch unseren zertifizierten Partner. BG-BAU-Mitgliedsnummer KACE Concepts: 5244 6035 9205 002.

BT 32 oder Vollsanierung — Entscheidungshilfe

Die Entscheidung zwischen einem BT-Verfahren und der klassischen Vollsanierung hängt nicht vom Wunsch des Bauherrn ab, sondern vom konkreten Materialbefund und dem Umfang der geplanten Tätigkeit. Drei Faustregeln helfen bei der Vorab-Einschätzung:

  • Festgebundenes Material, klar abgegrenzte Fläche: BT 32 ist in der Regel zulässig.
  • Schwach gebundene Beläge oder bröckelnde Oberflächen: Vollsanierung mit Schwarz-Weiß-Bereich ist Pflicht.
  • Unklarer Befund oder kein dokumentiertes Bestandsgutachten: zuerst Materialprobe durch ein akkreditiertes Sachverständigenbüro — die Verfahrenswahl folgt dem Befund.

Im Zweifel entscheidet ein kostenfreier Vor-Ort-Termin. Sollte sich während der Arbeit ein höherer Befund abzeichnen, schalten wir verbindlich auf die anzeigepflichtige Vollsanierung um — die Sicherheit der Nutzer steht über jedem Bauzeit- oder Kostenargument.

Häufige Fragen zu BT 32

BT-31 ist das saubere Ausstanzen bzw. Kernbohren begrenzter Segmente. BT-32 kommt zum Einsatz, wenn eine definierte Fläche tiefer oder in größerem Querschnitt ausgestemmt werden muss — zum Beispiel für Nischen oder größere Durchbrüche. Die Abgrenzung klären wir im Vor-Ort-Termin anhand der konkreten Aufgabe, der Tiefe und des Materialbefunds.

Nein. BT-32 fällt in die TRGS-519-Nr.-2.9-Gruppe und ist von der 7-Tage-Anzeigefrist befreit. Die Dokumentationspflicht bleibt bestehen — Sie erhalten Wiegeschein, Begleitschein, Foto-Doku und Übergabeprotokoll. Sobald die Flächengröße BT-32-untypisch wird, schaltet der Einsatz auf die anzeigepflichtige Vollsanierung um.

Nein. Jeder Stemm-Schlag in eine asbesthaltige Wand setzt ohne Direkt-Absaugung lungengängige Fasern frei, die sich in der gesamten Wohnung verteilen. Ordnungsrechtliche Konsequenzen drohen zusätzlich. BT-32 ist ein zertifiziertes Verfahren für genau solche Aufgaben und gehört in die Hände eines TRGS-519-sachkundigen Fachbetriebs.

KACE Concepts koordiniert BT-32-Einsätze in Stuttgart und im 50-km-Radius in Partnerschaft mit Anlage-4C-/QIE-zertifizierten Fachbetrieben. Sie haben mit KACE Concepts einen Vertrags- und Ansprechpartner für Angebot, Bauleitung, Doku und Abnahme.

BT-32 ist nach DGUV-Information 201-012 für kleinflächige Stemm-Arbeiten in asbest- oder PAK-belasteten Wänden und Decken zugelassen. Die zulässige Stemm-Tiefe leitet sich aus dem Material-Verbund, der Wand-Konstruktion und der dokumentierten Faserfreisetzung ab — sie wird im Vor-Ort-Termin gemeinsam mit der Verfahrenswahl festgelegt. Für tiefere oder großflächige Eingriffe wird in der Regel auf die klassische Vollsanierung eskaliert.

Pauschalpreise pro Meter sind unseriös, weil die Kosten von Wand-Aufbau, Schlitz-Länge, Anzahl der Eingriffe, Schutz-Aufwand für Mobiliar/Nachbarschaft und der Entsorgungs-Menge abhängen. Wir kalkulieren nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung einen verbindlichen Festpreis, der Anfahrt, Schutz-Setup mit Direkt-Absaugung, Stemm-Arbeit, Reinigung, Foto-Doku, Wiegeschein und Entsorgung umfasst. Anhaltspunkte für die Kostenfaktoren bekommen Sie im Festpreis-Angebot dokumentiert.
Alle häufigen Fragen im FAQ-Hub

Verbindlicher Festpreis nach kostenfreier Vor-Ort-Begehung

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